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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite 033

"BMF-Erlaß zur ""geteilten"" Bauernpension (BMF)"

Lohn- und einkommensteuerliche Behandlung des Auszahlungsanspruches an den Ehegatten gemäß § 71 Abs. 4 BSVG

(BMF) - Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise wird zur steuerlichen Behandlung des Auszahlungsanspruches gemäß § 71 Abs. 4 Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Gemäß § 71 Abs. 4 BSVG ist "von der dem Anspruchsberechtigten gebührenden Pension (Sonderzahlung) die Hälfte dem Ehegatten des Pensionsberechtigten auszuzahlen, sofern dieser den land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit dem Pensionsberechtigten auf gemeinsame Rechnung und Gefahr in der Mindestdauer von 120 Kalendermonaten geführt bzw. mindestens in diesem Ausmaß im Betrieb des Pensionsberechtigten hauptberuflich mitgearbeitet hat". Die Pensionsteilung erfolgt in der Weise, daß dem (der) Ehegatten (Ehegattin) eines Pensionsberechtigten auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Auszahlungsanspruch auf die Hälfte der um die gesetzlichen Abzüge verminderten Bauernpension gewährt wird. Diese getrennte Auszahlung eines Teiles der Nettopension an die (den) Ehegattin (Ehe...

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