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Gewerbetreibender: Betriebseinnahmen
• Ein selbständiger Gewerbetreibender hat die von einer GmbH, an der er beteiligt ist und mit der eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht, erhaltenen Bezüge alsBetriebseinnahmendes Einzelunternehmens zu behandeln - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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