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SWK 9, 20. März 1995, Seite R 32

Gerichtsgebühren: Vorschreibung

Bei der Vorschreibung vonGerichtsgebührenist der Kostenbeamte an den rechtskräftigen Gerichtsbeschluß gebunden - (§ 7 Abs. 7 GEG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-
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