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SWK 9, 20. März 1995, Seite 030

GrESt: Gebäude auf Pachtgrundstück

DerVerpächtereines Grundstückes hat für ein Gebäude, das der Pächter auf dem gepachteten Grundstück errichtet, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten - (§ 16 GrEStG 1955)

"... Abgesehen davon, daß das Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, also gar nicht feststeht, daß es einmal aufgelöst werden wird, hängt die Eigentumsübertragung davon ab, ob die Baulichkeit dann nicht ohne Verletzung der Substanz des Grundstückes entfernt werden kann. Kann der Pächter also die zuletzt genannte Auflage erfüllen, dann steht es ihm frei, das Gebäude abzutragen, sodaß es zu gar keinem Erwerb kommt." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 92/16/0200)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-
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