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SWK 9, 20. März 1995, Seite 029

Kommunalleasing: Zurechnung

Wenn ein im Rahmen desKommunalleasingserrichtetes Gemeindezentrum der Gemeinde zuzurechnen ist, ist die in den an die Leasinggeberin zu entrichtenden Beträgen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht alsVorsteuerabzugsfähig - (§ 24 Abs. 1 BAO)

Aus einem Schreiben der Leasinggeberin an die Marktgemeinde, welche die Errichtung eines Gemeindezentrums plante, betreffend Kostenvergleiche Leasingfinanzierung-Eigenfinanzierung ist im wesentlichen ersichtlich, daß - ausgehend von kalkulierten (Netto-)Herstellungskosten des Gemeindezentrums von 24 Mio. S, zur Verfügung stehenden Eigenmitteln der Gemeinde von 12,9 Mio. S, einer Grundmietzeit von 20 Jahren und einer kalkulatorischen Nutzungsdauer von 30 Jahren - bei einer Leasingfinanzierung gegenüber einer Kreditfinanzierung ein Kostenvorteil für die Gemeinde von jährlich rund 257.000 S entstehen würde, was ausschließlich auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei Miete des Gemeindezentrums zurückzuführen sei.

Für die Entscheidung der Frage, ob schon bei der Überlassung des Gemeindezentrums wirtschaftliches Eigentum der Gemeinde begründet worden ist, ist ausschlaggebend, ob angesichts der der Gemeinde eingeräumten Rechtsstellung eine andere wirtschaftliche Nut...

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