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Steuerermäßigung gemäß § 2 Abs. 3 bei Bahnbeförderungen im Inland
Wir bitten um Klarstellung, daß bei der Steuerermäßigung beim Huckepackverkehr mit der Eisenbahn gemäß § 2 Abs. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz beim Anteil von 15% für jede Bahnbeförderung vom Monatssatz jedes einzelnen Fahrzeuges auszugehen ist. Wie erfolgt dabei die Aufteilung bei Sattelkraftfahrzeugen auf das Sattelzugfahrzeug bzw. den Sattelanhänger, wenn hier zwei verschiedene Zulassungsbesitzer gegeben sind?
Der do. Rechtsansicht wird beigepflichtet, daß die Monatssteuer des jeweils bahnbeförderten Fahrzeuges die Basis der Steuerermäßigung bildet.
Eine aus einem Sattelzugfahrzeug und einem Sattelanhänger zusammengesetzte Fahrzeugkombination besteht im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinn aus zwei Fahrzeugen. Wird daher eine derartige Fahrzeugkombination, bei welcher das Sattelzugfahrzeug und der Sattelanhänger verschiedenen Zulassungsbesitzern gehören, im Huckepackverkehr mit der Bahn im Inland befördert, so kann der Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges die Steuerermäßigung für das Kraftfahrzeug und der Zulassungsbesitzer des Sattelanhängers die Steuerermäßigung für den Anhänger ansprechen. Die Frage der Aufteilung der Steuerermäßigung auf die beiden Zulassungsbesitzer stellt sich demnach nicht.