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Anwendung der Steuergesetze für den Straßengüterverkehr (BMF-Erlässe)
Finanzministerium klärt Zweifelsfragen
(SWK) - Das Finanzministerium hat zu Fragen der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenhang mit der Anwendung der Steuergesetze für den Straßengüterverkehr Stellung genommen. Wir veröffentlichen im folgenden den Text der BMF-Stellungnahme (in Kleindruck vorangestellt die Frage der Wirtschaftskammer).
Mit Erlaß vom , GZ 10 4030/2-IV/10/95 (Kraftfahrzeugsteuergesetz) bzw. vom , GZ 10 9001/4-IV/10/95 (Straßenbenützungsabgabegesetz) werden der Fragenkatalog der Wirtschaftskammer und die BMF-Stellungnahme dazu auch den nachgeordneten Dienststellen zur Kenntnis gebracht.
ZWEIFELSFRAGEN ZUM KRAFTFAHRZEUGSTEUERGESETZ 1992 I. D. F. BGBL. 629/1994 UND 21/1995
Monatliche Höchststeuer gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b bei Sattelzugfahrzeugen und Sattelanhängern
Wir ersuchen um Klarstellung, daß die Obergrenze von 3040 S auch für Sattelkraftfahrzeuge gilt.
Aufgrund der im § 1 Abs. 2 erster Satz enthaltenen Fiktionen werden Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in den Anwendungsbereich des Kraftfahrzeugsteuergesetzes einbezogen. Da auch Sattelanhänger Anhänger sind (vgl. § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c KFG 1967), ist es nicht zulässig, eine aus einem Sattelzugfahrzeug...