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Teilbetrieb Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft in eine Schwesterkapitalgesellschaft
•Teilbetrieb - Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft in eine Schwesterkapitalgesellschaft
(BMF) - 1. Die Einbringung von Vermögen durch eine Mitunternehmerschaft in eine ihr zur Gänze gehörende Kapitalgesellschaft nach Art. III UmgrStG ist unabhängig davon, in welcher Weise die Gesellschafter an der Mitunternehmerschaft beteiligt sind, nach § 19 Abs. 2 Z 5 leg. cit. ohne Gewährung neuer Anteile möglich.
Sollten die Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft hingegen den Gesellschaftern der einbringenden Mitunternehmerschaft gehören, ist die Einbringung unter Verzicht auf die Gewährung von Anteilen nach § 19 Abs. 2 Z 5 nur möglich, wenn die Beteiligung jedes Mitunternehmers an der Mitunternehmerschaft seiner Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft entspricht. Dabei ist zu beachten, daß die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft steuerlich neben dem starren Kapitalkonto auch variable Kapitalkonten, Sonderbetriebsvermögen und anteilskaufbedingte Ergänzungsbilanzaktiva und/oder -passiva umfaßt.
Evident wird dieses Erfordernis, wenn das gesamte Vermögen der Mitunternehmerschaft in die Körperschaft eingebracht werden soll. Bei fehlender steuerlicher Übereinstimmung der Mi...