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Sanierungsaufwendungen: VwGH contra VfGH (Baldauf)
Ein Auslegungsstreit unter Höchstgerichten
VON DR. ANTON BALDAUF, INNSBRUCK
Mit Erkenntnis vom , B 1724/92, hat der VfGH die Frage, ob Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge gemäß § 14 d WGG für Sanierungsmaßnahmen, die von einem begünstigten Bauträger im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG an die Wohnungsinhaber weiterverrechnet werden, Sonderausgaben sind, bejaht (SWK-Heft 36/1993, Seite 587). Die Verwaltung ist der Entscheidung gefolgt. Genau denselben Sachverhalt hat der VwGH - unter ausdrücklicher Abstandnahme von den Entscheidungsgründen und der Auslegungsmethode des VfGH - nunmehr aber anders, und zwar gegenteilig, entschieden (Erkenntnis vom , 93/13/0043, 0044).
Der VwGH "vermochte" sich der Anschauung des VfGH, zu der dieser in verfassungskonformer Interpretation des Rückzahlungstatbestandes (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG) gelangt war, insbesondere aus zwei Gründen nicht anzuschließen. Der Ansicht des VfGH stehe der Wortlaut des § 107 EStG (Mietzinsbeihilfe) entgegen, mit dem die Berücksichtigung von Sanierungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung geregelt worden sei. Einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung zu normieren, dem ohnehin schon Sonderausgabencharakter zuzubilligen sei, dürfe dem Gesetzgeber nicht zugesonnen werden. Daß es...