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SWK 9, 20. März 1995, Seite A 246

Probleme mit gekauften Bildern (Klinger, Rieger)

Manfred Rieger und Dr. Michael Klinger

Ist lediglich die Miete von Kunstwerken absetzbar?

VON DR. MICHAEL KLINGER UND STB MANFRED RIEGER

Auch Betriebsräumlichkeiten werden gerne mit Bildern verschönt: Man findet sie in den Büros, Besprechungszimmern, betrieblichen Vorräumen und Gängen. Gemäß einer verbreiteten Literaturmeinung wären sie - soweit als "Gebrauchskunst" anzusehen - grundsätzlich absetzbar. Dies über Verteilung der Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Gestützt wird das Argument in der Regel auf den sich wandelnden Zeitgeschmack, welcher die Nutzungsdauer begrenzt bzw. eine zumindest wirtschaftliche Abnutzung hervorrufen soll.

Anders der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom (Zl. 91/14/0110): Nicht nur Gemälde, welche als Kunstwerke einzustufen sind, wären nicht abschreibbar. Auch Gebrauchskunst - insbesondere ein Aquarell mit einem behaupteten Marktwert von 1000 S - unterliege keiner wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung. Eine Verteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer komme daher nicht in Betracht. Denn - so die Argumentation - die künftige Änderung des Geschmacks sei im voraus nicht bestimmbar. Sollte sich der Zeitgeschmack wande...

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