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SWK 9, 20. März 1995, Seite A 239

Änderung der Bewirtschaftung (Kohler)

Dr. Gerhard Kohler

Nicht jede Kreditrückzahlung führt zu einem neuen Beobachtungszeitraum

VON DR. GERHARD KOHLER

Nach der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung des VwGH (zuletzt ) führt eine Änderung in der Bewirtschaftung einerseits zu einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum (für den i. d. R. Liebhaberei angenommen wird) und andererseits für die Zeit ab der Änderung der Bewirtschaftung zu einem neuen Beobachtungs- und Beurteilungszeitraum. Zu beachten ist dabei, daß nicht jede kleine Änderung sofort zu einer Änderung der Bewirtschaftung führen kann. Als Änderung der Bewirtschaftung gilt nach Pkt. 16.1. Liebhaberei-DE nur eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements, die dazu führt, daß ein Wandel in eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 stattfindet oder nunmehr Gewinne (Überschüsse) zu erwarten sind, also die Betätigung objektiv ertragsfähig gestaltet wird. Andererseits kann das Bemühen des Steuerpflichtigen, bei Verschlechterung der Ergebnisse (von Anfang an wurde die Gewinnerzielungsabsicht durch eine Prognoserechnung nachgewiesen) oder bei Wegfall einer zugesagten Förderung etc. durch entsprechende Verbesserungsmaßnahmen im Sinne der Kriterienprüf...

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