Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EBA Konsultationspapier zu technischen Durchführungsstandards zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission in Bezug auf das IRRBB-Reporting veröffentlicht
Mit dem vorliegenden Konsultationspapier der EBA sollen die Durchführungsstandards der Kommission in Bezug auf das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (interest rate risk in the banking book, IRRBB) geändert werden.
Der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 neu eingefügte Art. 20a legt fest, dass die Institute in den von ihm vorgeschriebenen Meldeintervallen die in den Meldebögen des neuen Anhangs XXVIII enthaltenen Angaben unter Beachtung der Erläuterungen des neuen Anhangs XVIX melden. Demnach übermitteln alle Institute Meldebogen 1 quartalsweise und Meldebogen 8 jährlich. Kleine und nicht komplexe Institute (small and non-complex institutions, SNCIs) übermitteln die vereinfachten Meldebögen 5, 6 und 7 quartalsweise. Die Meldebögen 2, 3 und 4 sind von allen großen Instituten (large institutions) und allen Instituten, bei denen es sich weder um große Institute noch um SNCIs handelt, ebenfalls quartalsweise zu übermitteln.
Die neuen Meldebögen stellen sich gem. Konsultationspapiers wie folgt dar:
Meldebogen 1 verlangt quartalsweise Angaben zu
–der Größe der Zinsschocks gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/RTS/2022/10) für die Zwecke des aufsichtlichen Ausreißertests (supervisory ou...