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GrESt bei Verschmelzung
• Bei derVerschmelzungvon zwei Aktiengesellschaften ist die Übertragung der Grundstücke der übertragenden Gesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig; bei Anwendung des Strukturverbesserungsgesetzes ist die Grunderwerbsteuer vom zweifachen Einheitswert zu berechnen - (§ 1 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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