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Getränkesteuer: Haftung
• Die Geltendmachung derHaftungfür Getränkesteuerschuld des früheren Pächters ist auch gegenüber einem vermögenslosen und arbeitsunfähigen Verpächter zulässig, wenn beim Pächter überhaupt keine Einbringungsmöglichkeit besteht - (§ 18 WAO), (Abweisung)
(, AW 94/16/0029)