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SWK 11, 10. April 1995, Seite R 44

Getränkesteuer: Haftung

Die Geltendmachung derHaftungfür Getränkesteuerschuld des früheren Pächters ist auch gegenüber einem vermögenslosen und arbeitsunfähigen Verpächter zulässig, wenn beim Pächter überhaupt keine Einbringungsmöglichkeit besteht - (§ 18 WAO), (Abweisung)

(, AW 94/16/0029)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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