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SWK 11, 10. April 1995, Seite R 44
Stempelgebühr: Entrichtung
• Wenn ein Rechtsanwalt für mehrere Personen einschreitet und für einzelne Einschreiter abweichende Anträge stellt, ist dieStempelgebührso oft zu entrichten, als Einschreiter auftreten - (§ 7 GebG), (Abweisung)
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