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SWK 11, 10. April 1995, Seite R 43

Gerichtsgebühr: Bemessung

Bemessungsgrundlage für dieGerichtsgebührfür einen als Vergleich protokollierten Abtretungsvertrag betreffend einen GmbH-Anteil ist der im Vertrag ziffernmäßig festgestellte Abtretungspreis - (§ 14 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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