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SWK 32, 10. November 1995, Seite 079

Zum Rückwirkungsverbot im Steuerrecht (Heidinger)

Univ.-Prof. Dr. Gerald Heidinger

Kann eine Gesetzesänderung in 1996 auf Abschreibungsmodelle aus 1995 negative Auswirkungen haben?

VON DR. GERALD HEIDINGER

Auch wenn die Anfang Oktober aus dem BMF bekannt gewordenen Überlegungen, den Verlustausgleich bei den Einkunftsarten 5 bis 7 zu untersagen, nach wenigen Tagen wieder fallengelassen worden sein sollen,

so stellt sich doch den verunsicherten Investoren in diesen Wochen die Frage, mit welchen zusätzlichen steuerlichen Risken einer Gesetzesverböserung sie rechnen müßten, wenn sie sich noch vor an einem Verlustbeteiligungsmodell oder einem Bauherrnmodell beteiligen.

I. Keine (echte) Rückwirkung auf die Veranlagung für 1995

Ein verböserndes Gesetz, das wegen der Wahlen am frühestens in der Frühjahrsaison 1996 des neuen Nationalrates beschlossen werden kann, sollte keinesfalls auf die Veranlagung für 1995 rückwirken.

Dies hat der VfGH zuletzt bei Aufhebung der Einschränkung des Verlustvortrages bei beschränkter Steuerpflicht nach § 102 EStG unter Hinweis auf die Verletzung des Vertrauensschutzes entschieden.

II. Kann es im selben Veranlagungsjahr z. B. für Modelle vom Februar 1996 durch ein Gesetz vom Mai 1996 noch eine echte Rückwirkung geben?

Echte Rückwirkung liegt vor,...

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