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Spekulationsgeschäft: Zinsen
• Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind auch beiSpekulationsgeschäftenals Werbungskosten abzugsfähig - (§ 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)
Der Steuerpflichtige veräußerte im Jahr 1989 eine im Jahr 1982 um 683.434 S zuzüglich Nebenkosten erworbene Eigentumswohnung um 950.000 S. Der Kauf war seinerzeit mit Fremdmitteln finanziert worden. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob bei Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 EStG 1988 die Finanzierungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind - diese Auffassung liegt dem angefochtenen Bescheid zugrunde - oder ob dies nicht der Fall ist (Auffassung des beschwerdeführenden Präsidenten der FLD).
"Mit der Frage, ob Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung) als Aufwand erwachsen sind, bei späterer Veräußerung des Gebäudes und der darauf zurückzuführenden Ermittlung eines SpekulationsgeschäftesS. R 134 im Sinne des § 30 EStG 1988 Werbungskosten darstellen, haben sich sowohl der Verwaltungsgerichtshof als auch der Verfassungsgerichtshof befaßt. Beide Gerichtshöfe sind zu dem Ergebnis gelangt, daß die Berücksichtigung von Fremdkapitalzinse...