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Der Fall Maksimovic – kein Freibrief für alles
Das LSD-BG ist nach wie vor ein scharfes Schwert
Das Urteil des EuGH in der Rs Maksimovic hat im Verwaltungsstrafrecht allgemein und im LSD-BG im Speziellen die Diskussion über das Kumulationsprinzip befeuert. Das Urteil des EuGH ist als klare Kritik an diesem Prinzip versehen. Wie aber aktuell an einem Erkenntnis des VwGH () zu sehen ist, bedeutet dies nicht, dass der üppige Strafkatalog im LSD-BG grundsätzlich unverhältnismäßig pönalisiert – und schon gar nicht, dass er zahnlos ist.
1. Sachverhalt
Ein Fleischer hat als Einzelunternehmer ungarische Arbeitnehmer im Zuge einer Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurden zwei ungarische Arbeitnehmer angetroffen. Die gemäß LSD-BG bereit zu haltenden Unterlagen bei Überlassungen wurden nicht bereitgehalten oder elektronisch zugänglich gemacht.
2. Straferkenntnis der Bezirksverwaltungsbehörde
Die Bezirkshauptmannschaft verfügte ein Straferkenntnis mit folgenden festgestellten Übertretungen, die jeweils pro Arbeitnehmer, sohin zweimal, festgesetzt wurden:
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Verletzte Norm (LSD-BG) | Strafrahmen in Euro | Festgesetzte Strafe pro Beschäftigten |
§ 26 Abs 2 iVm § 21 Abs 3 Z 1 (Bereithaltung der Bestätigung des zuständig... |