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ÖBA 5, Mai 2016, Seite 392

Kein Anspruch auf Ersatz von „Minderkilometern“ beim Kfz-Leasing

§§ 879, 914 ABGB

Die Nichtigkeit einer Vertragsklausel kann nicht zum Entstehen eines Rechts des Vertragspartners führen, das er sonst weder nach dem Vertrag noch dem Gesetz nach hätte.

Aus der Begründung:

In einem zwischen den Streitteilen für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossenen „Operating Leasingvertrag“ verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines monatlichen Leasingentgelts von netto € 536,11. Für den Fall, dass mit dem geleasten PKW im Jahr mehr als 20.000 km zurückgelegt werden, verpflichtete sich die Klägerin weiters zur Zahlung eines „Mehrkilometerentgelts“ von netto € 0,087/km. Tatsächlich legte sie in den fünf Jahren der Vertragsdauer eine Strecke von (nur) 45.895 km zurück.

Die Klägerin begehrte nun den Klagebetrag samt Zinsen, der sich aus einer Multiplikation der (nicht in Anspruch genommenen) „Minderkilometer“ mit dem für die Mehrkilometervergütung festgesetzten Betrag zuzüglich Umsatzsteuer ergibt. Der Vertrag enthalte keine Regelung über eine Entgeltsreduktion bzw eine Vergütung an die Klägerin, sofern diese weniger als die vertraglich vereinbarten 20.000 km pro Jahr zurücklegt. Durch die einseitige Begünstigung der Beklagten in Gestalt...

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