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Schätzung von Vorsteuern
Schätzung von Vorsteuern
(A. B.) - Im Schätzungswege sind auch Vorsteuern anzuerkennen, allerdings nur dann, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen i. S. d. § 11 UStG ausgestellt worden sind, weil die Rechnungserteilung zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gehört. Werden bei einer Umsatzzuschätzung von 1.320.000 S Vorsteuern (überhaupt) nicht anerkannt, bedarf es einer weiterreichenden Begründung als jener, es würden - bei einem Kunst- und Antiquitätenhandel - ca. 40% der Wareneinkäufe bei Privatpersonen getätigt, und es hätten geltend gemachte Vorsteuerbeträge in Höhe von 42.000 S wegen fehlender Rechnungsausstellung oder mangels Unternehmereigenschaft des Ausstellers nicht anerkannt werden können. Soweit die Behörde daher bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer (aus dem Grunde der ungeklärten Finanzierung des Betriebes aus einem behaupteten Ehegattendarlehen) Vorsteuern aus Wareneingängen, die zu den zugeschätzten Umsätzen geführt haben, außer Ansatz gelassen hat, erwies sich der Schätzungsvorgang als nicht schlüssig begründet (Erkenntnis des , Aufhebung wegen Rechtswidrigke...