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SWK 4, 1. Februar 1995, Seite 144

Umsatzsteuererklärung Seite 2

Seite 2 der Umsatzsteuererklärung

4 Welcher Umsatz ist in die Umsatzsteuererklärung aufzunehmen?

In die Umsatzsteuererklärung sind aufzunehmen die Entgelte für

Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG);

Eigenverbrauch. Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände, die seinem Unternehmen dienen, für Zwecke verwendet oder verwenden läßt, die außerhalb des Unternehmens liegen, ferner, soweit ein Unternehmer im Inland Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die mit seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und nach § 20 Abs. 1 Z 1 bis 4 EStG oder nach § 8 Abs. 1 und § 16 Z 1 bis 5 KStG nicht abzugsfähig sind. Ausgaben (Aufwendungen) stehen dann mit der Unternehmertätigkeit im Zusammenhang, wenn sie Leistungen betreffen, die überwiegend Zwecken des Unternehmens dienen. Zum Eigenverbrauch gehört insbesondere der nichtabzugsfähge Teil der Ausgaben (Aufwendungen), der auf die Nutzung von dem Unternehmen eingeräumten Berechtigungen oder auf die gelegentliche oder dauernde Verwendung von Dienstnehmern des Unternehmens für Zwecke außerhalb des Unternehmens entfällt. (Es ist z. B. die Verwendung einer vom ...

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