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SWK 4, 1. Februar 1995, Seite A 133

Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung, Vordruck L 1

S. A 133Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1994

Vordruck L 1

Neu: Für 1994 werden keine Jahresausgleiche mehr durchgeführt. An die Stelle des Jahresausgleiches durch den Arbeitgeber und des Jahresausgleiches durch das Finanzamt tritt die Arbeitnehmerveranlagung. Wenn während des Jahres etwas nicht berücksichtigt wurde, was dem Arbeitnehmer zustand, z. B. Kirchenbeitrag, so konnte dies vom Arbeitgeber nur spätestens in der Lohnabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Wurde das versäumt oder will der Arbeitnehmer Sonderausgaben, erhöhte Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung geltend machen, so muß er bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abgeben.

Die Finanzverwaltung hat eine "Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung", Vordruck L 1 - im folgenden kurz als "Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung" bezeichnet - aufgelegt. Dieses Formular ist ähnlich dem bis 1993 verwendeten Formular L 1 für den Jahresausgleich. Zur Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung gibt es beim Finanzamt eine "Ausfüllhilfe" mit der Formularbezeichnung L 2.

Ein Arbeitnehmer, der auch andere Einkünfte zu versteuern hat (siehe Seite A 92), hat - wie bisher - das "normale" Ein...

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