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Einkommensteuererklärung, Vordruck E 1
S. A 92
Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1)
Für das Jahr 1994 ist zum ersten Mal bei Lohnsteuerpflichtigen anstelle eines Jahresausgleiches eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen. Wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten und nicht die im tieferstehenden Absatz "Wann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben?" angeführten Voraussetzungen vorliegen, kommt die Abgabe einer "Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung" auf dem Formular L 1 in Betracht (siehe den Abschnitt "Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 1994", Seite A 133).
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung nur abgeben,
_ wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder
_ wenn die inländischen Einkünfte ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb bestanden haben und der Gewinn aufgrund eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln war oder ermittelt worden ist oder
_ wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die gemäß § 102 EStG zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, mehr als 37.600 S betragen haben.
Im folgenden wird das Formular E 1,...