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SWK 4, 1. Februar 1995, Seite A 70

Wie der Gewinn ermittelt wird

Wie der Gewinn ermittelt wird

Der Gewinn ist durch Aufstellung einer Bilanz (Jahresabschluß) zu ermitteln, wenn Ihr Unternehmen, aus dem Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, im Firmenbuch eingetragen ist oder wenn Sie für diesen Betrieb nach der Bundesabgabenordnung zur Buchführung verpflichtet sind, oder wenn Sie freiwillig bilanzieren. Wenn Sie nicht protokollierter Gewerbetreibender sind, brauchen Sie nur dann zu bilanzieren, wenn die Buchführungsgrenzen überschritten werden.

Neu: Die Buchführungsgrenzen sind ab 1994: Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils mehr als 5 Millionen S, bei Lebensmittelhändlern und Gemischtwarenhändlern jeweils 8 Millionen S oder bei landwirtschaftlichen Betrieben der Wert zum 1. Jänner mehr als 2 Millionen S (§ 125 BAO).

Die Eintragung von kleinen Gesellschaften oder von freiberuflichen Partnerschaften oder von Erwerbsgesellschaften von Land- und Forstwirten im Firmenbuch bewirkt nicht, daß diese Steuerpflichtigen verpflichtet wären, zur Bilanzierung überzugehen. Freiberufler sind nie verpflichtet zu bilanzieren.

Das Rechnungslegungsgesetz (RLG) ist verbindlich für alle, die nach Handelsrecht zu bilanzieren haben, insbesondere für a...

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