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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite 100

Überschußrechnung: Kreditzinsen

Bei Gewinnermittlung durchÜberschußrechnungkönnen Zinsen, die von der kreditgebenden Bank in Rechnung gestellt, aber noch nicht bezahlt worden sind, nicht als Betriebsausgaben verrechnet werden — (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VFGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VWGH-ERKENNTNISSE)
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