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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite 098

Urheberrechte: Begünstigung

Der begünstigte Einkommensteuersatz fürUrheberrechtekonnte für ein Gutachten nur soweit beansprucht werden, als ein zusätzliches Entgelt für die Einräumung von Verwertungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes bezahlt wurde — (§ 38 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VFGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VWGH-ERKENNTNISSE)
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