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Die Anpassung des UmgrStG an die EU-Fusionsrichtlinie
Die Anpassung des UmgrStG an die
EU-Fusionsrichtlinie
Von DR. CLAUS STARINGER
Mit Beschluß vom 1) hat der Ministerrat eine Regierungsvorlage verabschiedet, mit der dem Nationalrat im Zuge der Anpassung an das Recht der Europäischen Union auch eine Novellierung des UmgrStG vorgeschlagen wird. Damit soll den Anpassungserfordernissen aufgrund der EU-Fusionsrichtlinie (FRL)2) Rechnung getragen werden, die sich aus dem für in Aussicht genommenen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ergeben. Der Beitrittsvertrag zwischen Österreich und der EU sieht keine Übergangsfrist für die Umsetzung der FRL ins österreichische innerstaatliche Recht vor, sodaß die Bestimmungen der Richtlinie mit Wirksamkeit des Beitritts umzusetzen sind. Die FRL wurde im österreichischen Schrifttum wiederholt ausführlich dargestellt, wobei auch auf den zu erwartenden Harmonisierungsbedarf hingewiesen wurde.3) Der vorliegende Beitrag soll nunmehr die geplante Umsetzung der FRL ins österreichische Recht erläutern.
I. Inhalt und Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie
Die Fusionsrichtlinie (FRL) enthält Regelungen über die Verschmelzung, die Spaltung, die Einbringung von Unternehmensteilen sowie den Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Im Be...