zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 1994, Seite R 53

Deutsche Rückstandsanzeige: Anerkennung

•Die österreichische Finanzbehörde ist verpflichtet, ohne weitere Prüfung eine von einem deutschen Finanzamt ausgestellte

Rückstandsanzeigeanzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären — (Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen Österreich und der BRD über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
Daten werden geladen...