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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 53

Bankleiter: Jus-Studium

•Das

Jus-Studiumeines 46jährigen Bankleiters dient nicht seiner Fortbildung, sondern seiner Ausbildung; die Kosten sind keine Werbungskosten — (§ 16 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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