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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 50

Arbeitseinkommen: Pfändung

•Für die Pfändung eines Arbeitseinkommens können keine

Pfändungsgebührenvorgeschrieben werden, wenn die Pfändung erfolglos bleibt, weil der Schuldner beim Drittschuldner in keinem Arbeitsverhältnis steht — (§ 26 Abs. 2 AbgEO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte
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