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SWK 12, 20. April 1994, Seite R 47

Verbesserungsvorschläge: Prämien

•Die von einer Wirtschaftstreuhänderin an den bei ihr beschäftigten Ehegatten bezahlten Prämien für Änderungen von Formularen und der Ablage sind nicht als

Prämie für Verbesserungsvorschlägesteuerbegünstigt — (§ 67 Abs. 7 EStG 1988)

Die Beschwerdeführerin ist als Wirtschaftstreuhänderin tätig. Sie zahlte an ihren im Unternehmen als Arbeitnehmer beschäftigten Ehegatten Prämien für Verbesserungsvorschläge aus. Die Verbesserungsvorschläge enthielten für 1987 den Entwurf von Formblättern (»Kalkulation«, »Jahresabschluß-Checkliste«, »Neuer Kurz-Angestelltendienstvertrag«, »Wertpapier-Abfertigungsrücklage«), eine Änderung des »Abrechnungsmodus für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung«S. R 48 sowie die Einführung einer Hängeablage. Die Verbesserungsvorschläge für 1988 betrafen den Entwurf weiterer Formblätter (»Kontierungsbeleg für Bankauszüge«, »Kalkulation für Gastwirte und Lebensmitteleinzelhändler«, »Checkliste — Vermögensteuer«), die »Vorbereitung: Anlagevermögen auf Computer« und hinsichtlich der Lohnverrechnung »Verbesserungen im Laufe der Vorbereitung«. Im Jahre 1989 erstreckten sich die Verbesserungsvorschläge auf die Anregung und Einführung einer Umstellung der Lohnverrechnung, ein Formular für Mehrwertsteuerverpro...

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