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ÖBA 5, Mai 2016, Seite 329

ESMA veröffentlicht finale Vergütungsleitlinie zu UCITS V und AIFMD

Die ESMA veröffentlichte am finale Leitlinien für solide Vergütungspolitik und -praktiken nach der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V) und der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD). Die Leitlinien berücksichtigen einerseits die in Empfehlung 2009/384/EG der Kommission enthaltenen Grundsätze für eine solide Vergütungspolitik, andererseits die Größe der Verwaltungsgesellschaft (KAG) und die von ihr verwalteten OGAW, ihre interne Organisation und die Art, den Umfang und die Komplexität ihrer Geschäfte.

Gemäß Art 14a Abs 4 UCITS V erhielt die ESMA den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit der EBA entsprechende Leitlinien für KAG auszuarbeiten. Diesem Auftrag kommt die ESMA mit dem vorliegenden Dokument nach. Durch die Zusammenarbeit der ESMA und EBA wurde zudem sichergestellt, dass die Vergütungsgrundsätze für KAG mit jenen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Einklang stehen.

AIFMD- und UCITS V-Vergütungsgrundsätze

Hinsichtlich AIFMD-Vergütungsleitlinien wurde durch die gegenständlichen Leitlinien lediglich Punkt 33 (Einstufung von „Identified Staff“ auf Gruppenebene) der bisherigen Regeln (ESMA/2013/232) adaptiert. Darüber hinaus haben sich keine Änderungen ergeben.

In Bezug auf UCI...

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