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ÖBA 5, Mai 2016, Seite 328

Regierungsvorlage zum Verbraucherzahlungskontogesetz

Am wurde die Regierungsvorlage zum Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) veröffentlicht. Das VZKG soll die Zahlungskontenrichtlinie (RL 2014/92/EU) in nationales Recht umsetzen. Ziel ist die Verbesserung der derzeit geringen Mobilität der Verbraucher bei Zahlungskonten und der Zugang zu diesen Konten sowohl innerstaatlich als auch innerhalb der EU. Zudem wird jedem Verbraucher das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) eingeräumt.

Der Anwendungsbereich des VZKG gliedert sich in zwei Gruppen: Zahlungsdienstleister und CRR-Kreditinstitute (CRR-KI). Unter Zahlungsdienstleistern sind alle BWG-KI und CRR-KI zu verstehen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind.

Bestimmungen für Zahlungsdienstleister

Der Wechsel von Zahlungskonten soll durch einfachere und zuverlässigere Entgeltvergleiche erleichtert werden. Die Zahlungsdienstleister müssen die hierfür erforderlichen Informationen unentgeltlich und bereits vor Vertragsabschluss den Verbrauchern zur Verfügung stellen. Die Bundesarbeitskammer (AK) stellt diese Informationen auf einer kostenlosen und frei zugänglichen Website zur Verfügung. Zudem müssen die Zahlungsdienstleister bei aufrech...

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