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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 182

Verzollung: Zuständigkeit

Wird die bei der Einreise in das Zollgebiet unter Inanspruchnahme der formlosen sicherstellungsfreien Eingangsvormerkabfertigung eines PKW die bedingte Zollschuld zu einer unbedingten Zollschuld, so ist für dieVerzollungin jedem Stadium des Verfahrens nur das Grenzzollamt zuständig — (§ 48 ZollG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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