Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 181

VfGH: Sozialversicherungsbeiträge

Vergütungszinsenfür zu Unrecht vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge — (§ 69 Abs. 1 ASVG)

In Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung (VfSlg. 12020/1989) hat der VfGH erkannt, daß im Falle der Verpflichtung zur Rückleistung zu Unrecht vereinnahmter Sozialversicherungsbeiträge für die wegen mangelnden Rechtsgrundes der erfolgten Bezahlung zurückzuerstattenden Geldsummen Vergütungszinsen, denen bereicherungsrechtlicher Charakter zukommt, in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu leisten sind (vgl. auch 9 Ob A 42/91, Ev. Bl. 138/1991). (Keine Aufhebung des § 69 Abs. 1 ASVG)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...