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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 179

Werbungskosten bei Lehrerin

Eine Vertragslehrerin, welche einen Lehrgang zur Ablegung der Lehramtsprüfung besucht, kannerhöhte Werbungskostengeltend machen — (§ 63 Abs. 1 EStG 1972)

Die Beschwerdeführerin ist Vertragslehrerin an der Landesberufsschule in S. Sie wurde vom Dienstgeber unter Fortzahlung der Bezüge zum Zwecke des Besuches des zweisemestrigen Lehrganges zur Ablegung der Lehramtsprüfung an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Innsbruck beurlaubt. Sie beantragte die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte wegen erhöhter Werbungskosten. Die Finanzbehörde gab ihrem Antrag nur teilweise Folge. Der VwGH begründete die Aufhebung des Bescheides im einzelnen wie folgt:

„Die Kosten für die Verlegung des Wohnsitzes von S. nach Innsbruck wurden von der belangten Behörde zu Recht als beruflich bedingte Umzugskosten eingestuft. Allerdings anerkannte die belangte Behörde unter diesem Titel lediglich Fahrtkosten. Als Umzugskosten sind jedoch auch Kosten zur Erlangung der neuen Wohnung anzusehen ... Während das Finanzamt derartige Aufwendungen (Annoncen, Nächtigungskosten für den Aufenthalt in Innsbruck zur Erlangung der Wohnung) anerkannt hatte (1110 S), berücksichtigte die belangte Be...

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