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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 179

Feststellungsbescheid: Adressat

Wenn eine GmbH & Co. KG in die Komplementär-GmbH eingebracht wurde, müssen Bescheide über dieFeststellungder Einkünfte an die Gesellschafter der KG statt an die bereits beendete KG gerichtet werden — (§ 191 BAO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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