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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 179

Erlös für ein Gebäude

Bei Ermittlung des Erlöses für einGebäudeist der Gesamterlös im Verhältnis der Verkehrswerte auf das Gebäude und die (steuerfreie) Grundfläche aufzuteilen — (§ 4 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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