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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite 750

Wohnmobil auf Reisen

Wohnmobil auf Reisen (§ 4 Abs. 5 EStG)

(BMF) — Gemäß § 4 Abs. 5 EStG 1988 sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlaßten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen.

Die Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, daß Aufwendungen der abzugeltenden Art (z. B. Nächtigungskosten) dem Grunde nach angefallen und vom Steuerpflichtigen zu tragen sind.

Erwachsen dem Steuerpflichtigen keine Aufwendungen, kommt das Nächtigungsgeld nicht zum Zuge (vgl. z. B. ).

Dies muß umso mehr gelten, wenn Aufwendungen zwar anfallen, aber in den absetzbaren Betriebsausgaben Deckung finden.

Verwendet ein Selbständiger auf betrieblichen Reisen ein Wohnmobil für Büro- und Verkaufszwecke sowie für Nächtigung (Schlafstelle), sind die das Wohnmobil betreffenden Ausgaben als Betriebsausgaben absetzbar. Für zusätzliche pauschale Nächtigungsaufwendungen besteht dann keine Möglichkeit. (

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