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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite 071

GmbH-Anteile: Abtretung

•Die Abtretung von

GmbH-Anteilenunterliegt der Rechtsgeschäftsgebühr auch dann, wenn die Abtretung in einer gerichtlich protokollierten Niederschrift festgehalten wird — (§ 33 TP 21 Abs. 2 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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