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ÖBA 6, Juni 2021, Seite 425

Keine Pflicht zur Einsichtnahme in die Insolvenzdatei für Nichtunternehmer

https://doi.org/10.47782/oeba202106042501

§ 3 IO

Eine Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Vertragspartner auf deren mögliche Insolvenz vor einer Zahlung ist grundsätzlich abzulehnen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer die Annahme der Insolvenz des Vertragspartners nahelegen, und wenn dessen ungeachtet zumutbare Nachforschungen unterlassen werden.

Aus der Begründung:

Ende 2017 erteilte der Bekl der späteren Schuldnerin einen Auftrag über Fassadenarbeiten. Mit den Arbeiten wurde im Mai 2018 begonnen. Eine Teilrechnung vom wurde vom Bekl am bezahlt.

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des LG W vom das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kl zum IV bestellt. Der Geschäftsführer der Schuldnerin informierte den Kl über eine noch nicht abgeschlossene größere Baustelle, verschwieg jedoch bewusst weitere Baustellen, darunter die des Bekl. Auf dieser wurden die Arbeiten auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis Ende Juli 2018 weitergeführt und abgeschlossen. Am übergab de...

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