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ÖBA 6, Juni 2021, Seite 413

Zur Berechnung der Verlustbeteiligung bei Ergänzungskapitalanleihen

Markus Dellinger

https://doi.org/10.47782/oeba202106041301

§§ 23, 45, 103l BWG; § 231 UGB

Gesellschafterzuschüsse sind bei der Berechnung des während der Laufzeit von altem Ergänzungskapital nach § 23 Abs 7 BWG (idF von BGBl I 2009/152) eingetretenen Nettoverlusts nicht verlustmindernd zu berücksichtigen. Einer institutionellen Anlegerin, die wusste, dass die bestehende Ausfallshaftung eines Bundeslandes nur im Fall der Insolvenz schlagend geworden wäre, musste klar sein, dass sie nach den Anleihebedingungen (entsprechend § 23 Abs 7 Z 3 BWG aF) an einem wirtschaftlichen Misserfolg der emittierenden Bank, der nicht zur Insolvenz führt, teilnimmt.

Aus der Begründung:

Zwischen den Parteien ist die Auslegung von Emissionsbedingungen zu einer von der Bekl (bzw deren Rechtsvorgängerin) emittierten und von der Kl am gezeichneten Ergänzungskapitalanleihe str und daran anknüpfend die Berechnung des (allenfalls) von der Bekl nach Fälligkeit am zu leistenden Rückzahlungsbetrags. Beide Vorinstanzen wiesen die Klage ab.

Die Kl zeigt in ihrer ao Revision keine erhebliche Rechtsfrage auf, weshalb diese nicht zulässig ist: […]

2. Die Kl bestreitet die Zulässigkeit bei der hier gebotenen objektiven Auslegung der vereinba...

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