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Das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren
Das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren
Ursachen für die Ungewißheit der Zahlungsverpflichtung
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Das Verfahren der Aufteilung der KommSt-Bemessungsgrundlage auf einzelne Gemeinden beruht auf gesetzlichen Bestimmungen, die teilweise im KommStG selbst, und teilweise in der Bundesabgabenordnung oder in den Landesabgabenordnungen geregelt sind, wobei die landesrechtlichen Regelungen Unterschiede aufweisen. Auch kommt dem Steuerschuldner im Aufteilungsverfahren keine uneingeschränkte Parteistellung zu.— Das Überschneiden verfahrensrechtlicher Regelungen kann für den Steuerschuldner materielle Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile mit sich bringen. Verwaltungsstrafrechtliche Folgen kann es aber bei den durch den Gesetzeswortlaut herbeigeführten Ungewißheiten und Ungenauigkeiten nicht geben.
Zwei Fälle sind es, in welchen die KommStG-Bemessungsgrundlage auf zwei oder mehrere Gemeinden aufzuteilen ist:
• wenn Anteile der auf einen Dienstnehmer entfallenden Bemessungsgrundlage mehreren Gemeinden zuzuteilen sind (Zuteilungsverfahren, 10 Abs. 51)), oder
• wenn sich eine Betriebsstätte auf das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt (Zerlegungsverfahren, § 10 Abs. 1—31)).
S. A 210
In beiden Fällen kann das Aufteilun...