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SWK 9, 20. März 1994, Seite 029

Doppelte Haushaltsführung

•Eine

doppelte Haushaltsführungkann steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Arbeitsort ist, wegverlegt hat — (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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