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Das Ende der Privatstiftung
Der Stifter kann durch Gründung einer Privatstiftung zumindest für eine gewisse Zeit verhindern, dass sein Vermögen nach seinem Tod unter seinen Nachkommen aufgeteilt wird und letztlich zerfällt. Die Privatstiftung endet allerdings nach 100 – höchstens 200 – Jahren. Dann hört das Vermögen auf, unabhängig zu sein. Es fällt an den oder die „Letztbegünstigten“. Aber was hat zu geschehen, wenn der Stiftungszweck bereits vorher nicht mehr erreicht werden kann? Der OGH hat dazu unlängst Stellung genommen.
1. Dauer der Privatstiftung
Als Grundsatz gilt: Der Stifter bestimmt, wie lange eine Stiftung dauern soll. Er kann eine bestimmte Zeitspanne, ein bestimmtes Datum oder den Eintritt eines bestimmen Ereignisses (zB „achtzehnter Geburtstag des ältesten Enkels“) festlegen. Ungeachtet dessen kann der Stifter die Privatstiftung in all diesen Fällen jederzeit widerrufen. Er muss sich das Widerrufsrecht allerdings ausdrücklich in der Stiftungserklärung vorbehalten. Das Widerrufsrecht ist immer „höchstpersönlich“, dh es geht nach dem Tod des Stifters nicht auf dessen Erben über.
Was aber passiert, wenn der Stifter keine ausdrückliche Regelung vorsieht? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass d...