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ÖBA 11, November 2018, Seite 805

Stop-Loss-Order: im Einzelnen ausgehandelt

Markus Kellner

§§ 864a, 879 ABGB; 6 KSchG

Eine Klausel ist im Einzelnen ausgehandelt, wenn der Unternehmer weder auf einem bestimmten Inhalt, noch auf ihrem Abschluss bestanden hat.

Aus der Begründung:

Die Bekl gewährte den Kl 2004 einen endfälligen CHF-Kredit mit zwanzigjähriger Laufzeit; zu diesem Zeitpunkt stand der Wechselkurs CHF-EUR bei etwa 1,57. Ab 2010 verschlechterte [er] sich zunehmend und belief sich 2011 auf ca 1,20 bis 1,25.

2012 besprachen die Streitteile verschiedene Maßnahmen zur Absicherung des FX-Kredits bzw eine Konvertierung in Euro. Den Kl wurde dabei der bisherige Kursverlust mit € 22.000 und die Einschätzung mitgeteilt, dass der Kurs eher weiter herabsinken als steigen werde. Der Mitarbeiter der Bekl stellte in diesem Gespräch erstmals auch die Stop-Loss-Order vor, wobei besprochen wurde, dass das im Rahmen dieser Order gesetzte Limit unterschritten werden kann, also eine Konvertierung unter dem festgesetzten Kurs erfolgen kann. Die Kl entschieden sich gegen eine Konvertierung.

Mit Schreiben vom wurde den Kl von der Bekl eine Konvertierung des Kredits in den Euro angeboten, befristet bis ohne Spesen und Gebühren. Für diesen Fall wurden ihn...

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