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Die neue Kammerfinanzierung
Die neue Kammerfinanzierung
Bemessungsgrundlage: Kombination aus Vorsteuern und Lohnsumme
(pwk) — „Die nächste Zeit der Umstellungen und Einsparungen wird sicher nicht einfach, aber wir werden das bewältigen.“ Optimistisch gab sich der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Leopold Maderthaner, in einer Stellungnahme zur künftigen Ersatzfinanzierung der Außenhandelsförderung. Die Bemessungsgrundlage der neuen Ersatzfinanzierung ist eine Kombination von Vorsteuern und Lohnsumme. Sie umfaßt damit die wesentlichen Komponenten des Umsatzes. Außerdem ist die EU- und Verfassungskonformität bei dem neuen Modell gegeben, wie Experten des Finanzministeriums bestätigen.
Da die Freigrenze betreffend steuerbarer Umsatz von 2 Mio. S erhalten bleibt, bedeutet dies, daß ca. 80.000 Kleinbetriebe von der neuen Kammerumlage befreit sind.
Die neue Ersatzfinanzierung ersetzt die umsatzbezogene Kammerumlage 1 durch eine Bemessung auf Basis des Vorsteueraufkommens.
Als Höchstsatz wurden vom parlamentarischen Finanzausschuß 4,3 Promille festgelegt. Die Kammerumlage 2 — als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag — wird von 0,4 auf 0,55 Prozent erhöht. Insgesamt deckt diese Finanzierung die derzeitigen Budgets für die Wirtschaftsk...