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Vergnügungssteuer Wien
• Auch ein mit einerSpielkassettebetriebener Computer, der bei einer Sportveranstaltung zu Werbezwecken betriebsbereit für das Publikum zur Benützung aufgestellt ist, unterliegt in Wien derVergnügungssteuer — (§ 1 Z 3 Wr. VGSG), (Abweisung)
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