Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 1994, Seite 118

Vergnügungssteuer Wien

Auch ein mit einerSpielkassettebetriebener Computer, der bei einer Sportveranstaltung zu Werbezwecken betriebsbereit für das Publikum zur Benützung aufgestellt ist, unterliegt in Wien derVergnügungssteuer — (§ 1 Z 3 Wr. VGSG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...